Verkehrsverstöße in der Schweiz werden in Deutschland vollstreckt
Ab dem 1. Mai können Bußgelder aus Verkehrsverstößen in der Schweiz auch in Deutschland (und umgekehrt) eingetrieben werden. Davon betroffen sind Bußgelder ab 70 Euro bzw. 80 Schweizer Franken. Grundlage ist laut ADAC der neue Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag, der die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit beider Länder regelt. Bislang konnten nur Bußgelder aus EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden. Die Schweiz ist bekannt für ihre hohen Geldbußen bei Verkehrsverstößen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h beträgt das Bußgeld mindestens 190 Euro. Zum Vergleich: In Deutschland beginnen die Bußgelder hierfür ab 60 Euro. Bei einer Überschreitung von mehr als 50 km/h berechnet sich die Buße in der Schweiz nach Einkommen und es werden ab 60 Tagessätze fällig. In Deutschland hingegen gibt es feste Bußgeldsätze, die bei 480 Euro beginnen. Bei Überschreitungen des Tempolimits um 80 km/h auf Autobahnen oder mehr als 40 km/h in Tempo 30-Zonen drohen im Nachbarland mindestens ein Jahr Gefängnis. Der ADAC rät, Bußgelder aus der Schweiz ernst zu nehmen. Zahlt man die Bußgelder nicht rechtzeitig oder ignoriert sie sogar, können hohe zusätzliche Kosten entstehen. Das Risiko, bei einer erneuten Einreise in das beliebte Urlaubs- und Transitland erwischt zu werden, ist hoch.