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Die häufigsten Betrugsmethoden

Hätten Sie’s gewusst? Der Begriff „Polizei“ lässt sich nicht wirksam schützen.

Was leider immer wieder dazu führt, dass sich unseriöse, völlig polizeifremde Verlage mit dem Zusatz „Polizei“ und/oder polizeiähnlichen Logos schmücken, um Unternehmen und Privatpersonen zu täuschen.
Auch Zeitschriften-Titel wie „Drogenprävention“, „Jugendschutz“ oder „Verhalten bei Verkehrsunfällen“ werden häufig ohne fundierten inhaltlichen Bezug aufgelegt, damit gutgläubige Unterstützer Anzeigen schalten.

Vor allem drei Arten von Betrugsmaschen werden von den Trittbrettfahrern immer wieder versucht:

1. Masche: Der Trick mit dem Polizeiverlag

Dabei stellen sich Anzeigenwerber oft als Vertreter eines Polizeiverlages vor, um Ihnen einen Inseratauftrag in irgendwelchen dubiosen „Polizeizeitschriften“ aufzuschwatzen. Zu 100 % sicher sind Sie auf jeden Fall, wenn Ihr Ansprechpartner vom VDP kommt. Der VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Anzeigenverwaltung ist ein Wirtschaftsunternehmen der Gewerkschaft der Polizei (GdP), der größten Berufsorganisation der deutschen Polizeibeschäftigten.

Unsere Publikationen sind für die vielfältige Präventionsarbeit der GdP bestimmt und gelangen damit in die Hände von Polizeibeamten, Institutionen, interessierten Bürgern, Schülern, Kindergartenkindern und vielen mehr. Die von uns erwirtschafteten Überschüsse kommen der Präventionsarbeit zugute, so dass mit unserer Schriftenreihe „Polizei Dein Partner“ (z. B. Verkehrserziehung für Kinder, Drogenaufklärung, Einbruchschutz oder andere Arten von Kriminalität) die wichtige Arbeit der Gewerkschaft der Polizei in den verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen unterstützt wird.

Aber wie können Sie feststellen, ob es sich um eine Anfrage von einem seriösen Verlag handelt?

Was muss ich tun?

Bevor Sie einen Anzeigenauftrag erteilen, sollten Sie genau prüfen, wer hinter der angebotenen Publikation steht. Lesen Sie bitte auch das Kleingedruckte und hüten Sie sich vor Abofallen. Bedenken Sie: Jeder Privatverlag kann in seinem Namen als Namensbestandteil das Wort POLIZEI führen, auch wenn der Verlag keine Verbindung zur Polizei hat. In jedem Zeitschriftentitel kann das Wort POLIZEI verwendet werden.

Viele der beworbenen Publikationen werden offensichtlich qualitativ minderwertig hergestellt, der Inhalt der Broschüren ist für den Leser ohne jedes Interesse, der Vertriebsweg dunkel. Das heißt für Sie: Wird die Broschüre nicht von Kunden gelesen, verpufft die Werbung.

Häufig werden nur wenige Exemplare gedruckt und / oder das Verteilungsgebiet ist so groß, dass Ihre Werbung kaum Ihre potenziellen Kunden erreicht. Überzeugen Sie sich vorher, ob die Anzeige ihrem Unternehmen nutzen kann.

In vielen Aufträgen werden keine Endpreise, sondern nur Preisbestandteile genannt, den zu zahlenden Preis müssen Sie selbst ausrechnen. Kommt der Auftrag aus dem Ausland, so müssen Sie sich darüber Gewissheit verschaffen, ob und in welcher Höhe Umsatzsteuer zu zahlen ist und wo Sie die von Ihnen gezahlte Umsatzsteuer zum Vorsteuerabzug anmelden können. Prüfen Sie auch, wen Sie ggf. regresspflichtig machen können.

Hüten Sie sich vor Abo-Aufträgen, die häufig eine Laufzeit von mehreren Jahren haben. So kann Sie eine Kleinanzeige leicht 3.000 € bis 6.000 € kosten. Dass es um einen Abo-Vertrag geht, wird in der Regel im Kleingedruckten gut versteckt. Außerdem behaupten die Werber am Telefon wahrheitswidrig, dass es sich um einen Einmalauftrag handelt.

2. Masche: Der Trick mit der Telefonwerbung und dem Faxauftrag

Unseriöse Verlage verwenden in der Anzeigenwerbung unlautere Werbemethoden:
Die Masche besteht darin, zuerst anzurufen und dann einen Faxauftrag zuzusenden. Je nach Inhalt kann es sich dabei um ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben handeln. Wird dem kaufmännischen Bestätigungsschreiben nicht fristgerecht widersprochen, entsteht ein rechtsgültiger Auftrag auch ohne Unterschrift.
Bezüglich Telefon- und Faxwerbung spricht der Gesetzgeber eine klare Sprache: Telefonwerbung ist bei Unternehmen immer verboten, wenn mit dem Werbeanruf ein mutmaßliches Einverständnis, das sich aus vorangegangenen Geschäftsbeziehungen ergeben kann, nicht gegeben ist. Eine Faxwerbung ist immer untersagt, wenn keine vorherige Einwilligung vorliegt.

3. Masche: Der Trick mit der Kopie Ihrer Anzeige

Bei dieser Masche kopieren unseriöse Verlage Ihre Anzeige aus seriösen Polizeipublikationen Ihre Anzeige heraus und integrieren diese in ein Auftragsformular, das auf den ersten Blick nicht als solches erkennbar ist. Der Kunde unterschreibt, weil er glaubt, einen Korrekturabzug oder eine Rechnung vor sich zu haben. Tatsächlich handelt es sich um einen neuen Anzeigenauftrag.
Diese Verlage, die in der Regel keine Außendienstmitarbeiter beschäftigen, senden ihre Auftragsformulare häufig per Fax oder Briefpost. Oft geht diesen Angeboten ein Telefonat voraus, in dem in der Regel falsche oder irreführende Angaben zum beworbenen Objekt oder zum werbenden Unternehmen gemacht werden.
Eine besondere Variante der Kopiermasche ist die Kündigungsmasche. Der Kunde glaubt mit seiner Unterschrift einen bestehenden Auftrag zu kündigen und erkennt nicht, dass er einen neuen Auftrag unterschreiben soll. Häufig versichert der Anrufer ausdrücklich, dass es sich um eine Kündigung eines bereits erteilten Auftrags handelt.

Infomaterial

Achtung! Falsche Polizei? (PDF-Datei)

Infoflyer der Polizei (PDF-Datei)

Buchtipp

Der Adressbuch- und Anzeigenschwindel | Autorin: Dr. Claudia Loch

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Sarah Bergfeld
Office Managerin


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    Thamm

    Den Verlag Deutsche Polizeiliteratur kenne ich seit mehr als anderthalb Jahrzehnten als zuverlässigen und seriösen Partner

    Alexander Thamm
    Rechtsanwalt, Mannheim
    Czap

    Unseriöse Anzeigenverlage fügen Unternehmen immer wieder erhebliche finanzielle Schäden zu, die VDP GmbH ist in solchen Fällen wertvolle Hilfe und Anlaufstelle. Wenn dann eine juristische Vertretung notwendig wird, steht meine Kanzlei Betroffenen gerne zur Verfügung.

    Wolf-Dieter Czap
    Anwaltskanzlei Wolf-Dieter Czap, Hirschaid

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