NUR MUT ZUR SELBSTSTÄNDIGKEIT.
PARTNERSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT MIT DEM VDP
ALS SELBSTSTÄNDIGER HANDELSVERTRETER.
Wir bieten Ihnen als selbstständigem Handelsvertreter nach § 84 HGB optimale Voraussetzungen für eine erfolgreiche Arbeit: Der VDP ist als führender Anbieter von Präventionsbroschüren mit Polizeibezug ein Unternehmen der Gewerkschaft der Polizei. Zusammen mit Festschriften und Fachmagazinen sind es rund 500 Publikationen sowie verschiedene Onlineauftritte, mit denen wir in diesem interessanten Markt unterwegs sind. Durch die Nähe zur Präventionsarbeit der Polizei haben Sie von Anfang an schon die überzeugenden Vorteile auf Ihrer Seite.
Die Chance auch für Quereinsteiger!
Sie sind regional bestens vernetzt und nutzen Ihre Stärken, überzeugend und zielorientiert zu argumentieren. Dabei bauen Sie von Ihrem Homeoffice aus vertrauensvolle Kundenkontakte auf und gewinnen systematisch neue Kunden hinzu. Die Vertriebsgebiete sind bundesweit zu besetzen.
Ihre Möglichkeiten beim VDP
Grundsätzlich ist jeder für den Anzeigenverkauf geeignet, der die entsprechende Persönlichkeit und den Willen zum Erfolg mitbringt, so dass wir keine speziellen beruflichen Erfahrungen herausheben oder ausgrenzen möchten. Sicher ist es für Sie selber von Vorteil, wenn Sie bereits Erfahrung im Vertrieb ausweisen können, jedoch lassen wir uns immer wieder gerne von kompletten Neu- und Quereinsteigern überraschen.
Ihre Vorteile, selbstständig zu arbeiten.
Sie sind Ihr eigener Chef und organisieren Ihren Arbeitstag nach Ihren Möglichkeiten. Dies kann als Voll- oder Teilzeittätigkeit gestaltet werden, so dass Sie Ihre Selbstständigkeit auch neben einem Studium oder einer anderen Tätigkeit langsam aufbauen und vorantreiben können. Wir stehen dabei jederzeit unterstützend zur Seite.
Ihr risikoloser Einstieg in die Selbstständigkeit
Für den Einstieg in die Selbstständigkeit sind bei einer Tätigkeit für Polizei – Dein Partner im Prinzip keine Investitionen nötig. So können Sie vergleichsweise risikolos Ihr Verkaufstalent testen und ausbauen. Das Einzige, was Sie wirklich benötigen, wenn Sie vor Ort aktiv sind, ist ein Pkw samt Führerschein.
Sie werden von Anfang an vom VDP mit den nötigen Informationen und Unterlagen versorgt und können so auch zunächst im Nebenjob risikolos Ihr Vertriebstalent austesten. Im Folgenden zeigen wir Ihnen auf dieser Seite alle notwendigen Schritte auf, die Sie problemlos zum eigenen Gewerbe führen.
Bezahlung auf Provisionsbasis
Bei unseren Handelsvertretern erfolgt die Bezahlung auf Provisionsbasis. Unsere hohen Provisionen werden garantiert wöchentlich ausbezahlt. Das hat bei uns oberste Priorität.
Einarbeitung
Kann ich die Tätigkeit im Außendienst kennenlernen, bevor ich mich entscheide?
Gerne können Sie einen Assessment-Day vorab vereinbaren, bei dem Sie zum Beispiel Ihren Gebietsleiter begleiten. So bekommen Sie einen realistischen Eindruck von Ihren künftigen Aufgaben und können viele Fragen stellen.
Habe ich Einfluss auf meinen späteren Einsatzort?
Ihr Einsatzort wird so wohnortnah wie möglich sein. Sie können aber je nach zu betreuendem Objekt auch bundesweit arbeiten.
Wie groß ist mein späteres Einsatzgebiet?
Es umfasst üblicherweise etwa 100 bis 150 Kilometer rund um Ihren Wohnort.
Studium und Vertriebstätigkeit
Studenten haben die besten Möglichkeiten, ihre Selbstständigkeit neben dem Studium aufzubauen, da Sie sich Ihre Arbeitszeiten vollkommen frei einteilen können. Als Student sind Sie strukturiertes Arbeiten und Selbstorganisation gewöhnt, so dass Ihnen diese Fähigkeiten für Ihre Vertriebsaufgaben zu Gute kommen. Als Student begegnen Sie ständig vielen Menschen, die als Interessenten von Ihnen angesprochen werden können.
Sie haben die Möglichkeit, ganz nach Ihren Wünschen ein Nebeneinkommen bis hin zu einer lukrativen Selbstständigkeit als Haupteinkommen aufzubauen. So sichern Sie sich schon im Studium oder neben einer anderen Tätigkeit finanzielle Unabhängigkeit bei freier Zeiteinteilung.
Was brauche ich für den Start in die Selbstständigkeit?
Ein Handelsvertreter ist ein selbständiger Unternehmer. Zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit muss er sein Gewerbe als Einzelunternehmer oder als GbR (bei mehreren Unternehmensbeteiligten) anmelden.
Ein Einzelunternehmen oder eine GbR anmelden
Als Einzelunternehmer oder wenn Sie eine GbR gründen möchten, müssen Sie insbesondere die nachfolgenden Schritte beachten, wenn Sie Ihr Unternehmen anmelden:
- Gewerbeanmeldung
Nehmen Sie die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt vor. Hier finden Sie Ihr zuständiges Gewerbeamt. Das Gewerbeamt informiert automatisch folgende Behörden, um Sie dort anzumelden: Finanzamt, zuständige Berufsgenossenschaft, Industrie- und Handelskammer (IHK). Gehen Sie auf Nummer sicher und prüfen Sie nach, ob alle genannten Stellen auch tatsächlich informiert wurden.
- Finanzamt
Das Finanzamt schickt Ihnen in der Regel nach der Gewerbeanmeldung automatisch Unterlagen zu (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung). Damit können Sie dann bspw. auch Ihre Steuernummer beantragen. Für die Erfüllung seiner steuerlichen Verpflichtungen benötigt der Handelsvertreter (sofern er seine Steuerangelegenheiten nicht eigenständig erledigt) einen Steuerberater. Der Steuerberater übernimmt für den Handelsvertreter alle steuerlichen Pflichten. Es empfiehlt sich, mit dem Steuerberater eine Buchführungspauschale zu vereinbaren, dann weiß der Handelsvertreter, was er monatlich zu zahlen hat.
- Arbeitsamt
Planen Sie Angestellte zu beschäftigen, müssen Sie beim Arbeitsamt eine Betriebsnummer nach der Gewerbeanmeldung beantragen. Mit der Betriebsnummer nehmen Sie sowohl die Anmeldung zur Sozialversicherung als auch die Meldung Ihrer Angestellten bei der Krankenkasse vor.
- IHK
Sobald Sie die Anmeldung eines Gewerbes vorgenommen haben, ist die Mitgliedschaft in der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) nötig.
- Krankenkasse
Haben Sie Angestellte (dazu zählen auch Ehegatten-Arbeitsverträge), sind diese bei der jeweiligen Krankenkasse zu melden.
- Berufsgenossenschaft
Jedes frisch gegründete Unternehmen muss binnen einer Woche nach der Gewerbeanmeldung die zuständige Berufsgenossenschaft darüber informieren – und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein Einzelunternehmen, eine Personen- oder Kapitalgesellschaft handelt oder ob Mitarbeiter beschäftigt werden. Dies ist in § 192 SGB VII geregelt.
Wichtig ist: Für Sie als Existenzgründer und für Ihr Unternehmen ist immer nur eine Berufsgenossenschaft zuständig, auch wenn Sie in verschiedenen Bereichen geschäftstätig sind. Ist Ihnen unklar, welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, erkundigen Sie sich einfach direkt bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter 0800 6050404
Weitere mögliche Unternehmensformen, um als Handelsvertreter tätig zu werden, wären die Gründung einer Kapitalgesellschaft, z. B. GmbH oder UG (über die Links gelangen Sie zu Erläuterungen des Existenzgründungsportals des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi))
Benötigt der Handelsvertreter für die Existenzgründung Kapital, so kann er auf dem Existenzgründungsportal des BMWI eine Förderberatung in Anspruch nehmen.
Über die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kann sich der Handelsvertreter hier informieren. Auskunft erteilt auch jeder Bankberater im Kreditgespräch.
Sie haben derzeit keine Beschäftigung und möchten sich aus Ihrer Arbeitslosigkeit heraus an die Gründung eines eigenen Unternehmens wagen? Dieses Vorhaben wird von der Agentur für Arbeit unter einigen Voraussetzungen mit entweder dem Gründungszuschuss (ALG I) oder dem Einstiegsgeld (ALG II) unterstützt.
Der Handelsvertreter hat einen Gewerbebetrieb. In seinem Betrieb fallen daher in der Regel folgende Steuern an:
- Einkommensteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer (Ausnahme: Kleinunternehmer s.u.)
Die Einkommen- und die Gewerbesteuer sind Ertragsteuern; d.h. Steuerbemessungsgrundlage ist der im Betrieb erzielte Gewinn.
Zu den Kleinunternehmern, die keine Umsatzsteuer abführen müssen, gehören aus steuerlicher Sicht Einzelunternehmer oder zum Beispiel Teams in der Rechtsform einer GbR, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder einer anderen Rechtsform, die im Jahr der Gründung voraussichtlich einen Gesamtumsatz von nicht mehr als 22.000 Euro erwirtschaften.
Für die Folgejahre gilt:
- Kleinunternehmen dürfen jeweils im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen haben und
- im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen.
Die Gesamtumsatzgrenze von 22.000 Euro bezieht sich immer auf ein ganzes Kalenderjahr. Wer mit der Selbständigkeit während des Jahres startet, muss den voraussichtlichen Umsatz also auf zwölf Monate hochrechnen.
Bei den genannten Gesamtumsatz-Grenzen handelt es sich um Bruttobeträge, das heißt, die Umsatzsteuer ist darin bereits automatisch enthalten.
Benötige ich einen Steuerberater?
Im Grunde hängt es von Ihnen selbst und ihren buchhalterischen Fähigkeiten ab, ob Sie einen Steuerberater benötigen oder nicht. Hilfreich ist, im Zuge der Existenzgründung eine kostenlose Gründerberatung bei der IHK in Anspruch zu nehmen, um hier im Vorfeld auch einige steuerliche Fragen klären zu können.
Alternativ macht auch eine Erstberatung bei einem Steuerberater Sinn. Erkundigen Sie sich immer vorab telefonisch nach den Gebühren für eine Erstberatung oder holen Sie sich gleich online kostenlos Angebote von mehreren Steuerberatern ein.
Ein Erstgespräch bei einem Steuerberater ist oft kostenfrei, doch in diesem Rahmen können Sie nicht erwarten, dass Ihnen alle Fragen gratis beantwortet werden. Im Erstgespräch geht es darum, sich kennenzulernen und einen Eindruck zu erhalten, ob eine Zusammenarbeit in Frage kommt oder nicht. Haben Sie sich dazu entschlossen ein Mandat zu erteilen, beantwortet der Berater Ihnen alle Fragen aus steuerlicher- und betriebswirtschaftlicher Sicht, die mit Ihrer Existenzgründung einhergehen. Sie klären z. B. mit ihm ab,
- wie die Buchführung erstellt werden soll,
- welche Steuerarten für Sie von Bedeutung sind,
- was generell von der Steuer absetzbar ist,
- ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen können
- ob Sie Ihren privaten Pkw als Firmenwagen einlegen und Afa geltend machen können
Weiter in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?
Als Selbstständiger sind Sie bis auf wenige Ausnahmen (s.u.) nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Bei Bedarf kann man sich jedoch dort freiwillig weiterversichern. Sofern Sie dies möchten, sollten Sie am besten noch vor Aufnahme Ihrer Selbstständigkeit mit der Rentenversicherung Kontakt aufnehmen, und hier die Möglichkeiten und Beitragshöhe erfragen. Aber auch wenn Sie nicht mehr in die Rentenversicherung einzahlen möchten, lohnt unter Umständen die Zahlung des „Mindestbeitrages“, um weiterhin z.B. Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung zu behalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Als Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung besteht für Selbstständige die Möglichkeit der staatlich geförderten „Rürup-Rente“. Als privates Pendant zur GRV ist die hier zu erwartende Rentenleistung sogar oftmals höher. Die Beiträge hängen nicht von Ihrem Einkommen ab, vielmehr sind flexible Einmalzahlungen auch „aus der Reihe“ möglich, die ebenfalls das zu versteuernde Einkommen senken. Die Rürup-Rente kann bei den meisten privaten Versicherungen beantragt werden.
Sie sind weiter rentenversicherungspflichtig, wenn…
Selbständige Handelsvertreter sind insbesondere rentenversicherungspflichtig, wenn der Grad der persönlichen Abhängigkeit für ein arbeitnehmerähnliches Beschäftigungsverhältnis spricht. Dies wird z.B. angenommen, wenn der Handelsvertreter auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn mindestens 5/6 der Gesamteinnahmen von einem einzigen Auftraggeber stammen.
Wichtig: Mit der Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht erlischt auch der Anspruch auf eine gesetzliche Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente (nun Erwerbsminderungsrente)
Wichtig: Existenzgründer können bei ihrem Rentenversicherungsträger einen Antrag auf 3-jährige Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen. In jedem Fall sollte auch dafür eine Beratung erfolgen.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung?
Als hauptberuflich Selbstständige entfällt Ihre Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können nun zwischen einem Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse oder aber den Beitritt in die private Krankenversicherung wählen. Letztere hat den Vorteil, dass die laufenden Beiträge nicht von Ihrem Einkommen abhängen, und für viele Selbstständige neben besseren Leistungen sogar günstiger ausfallen können. Ebenso gewähren Ihnen viele PKV-Anbieter auch eine sogenannte „Beitragsrückerstattung“ bei der Nicht-Inanspruchnahme der Krankenversicherung.
Sehr wichtig: Krankentagegeld!
Kommen Ihre Angestellten in den Genuss einer Lohnfortzahlung mit verbundenem Krankengeld im Krankheitsfall, so besteht für Sie als Selbstständiger diese enorm wichtige Absicherung nicht. Fallen Sie einmal infolge einer Erkrankung für längere Zeit aus, sichert Sie hier eine Krankentagegeldversicherung ab. Diese kann auch kostengünstig im Rahmen einer privaten Krankenversicherung mitversichert werden.
Über die Möglichkeiten der freiwilligen Rentenversicherung sowie weitere Versicherungen für Selbstständige können Sie sich umfassend auf der Website für Existenzgründer des Bundesministerium informieren.
Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine allgemeine Übersicht ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Rechtssicherheit. Sie kann eine Beratung im konkreten Einzelfall, die wir in jedem Fall empfehlen, nicht ersetzen.
Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Bewerbung mit Lebenslauf direkt per EMail zu senden an:
bewerbung.hilden@vdp-polizei.de
Ihre Ansprechpartnerin ist:
Antje Kleuker, Tel. 0211 7104-183, Forststraße 3a, 40721 Hilden.
Mehr zum Datenschutz für Bewerber*innen erfahren Sie hier.
Hier finden Sie unsere Jobangebote online!
Wir veröffentlichen unsere Jobangebote auf StepStone.
Schauen Sie doch einmal vorbei. Wir freuen uns auf Sie!
Die Medien des VDP garantieren Ihnen eine attraktive Zielgruppe mit einem überdurchschnittlichen Leseanteil im Medienvergleich.
Als Medienberaterin im Außendienst und Mutter zweier Kinder weiß ich, wie wichtig Verkehrserziehung ist. Daher kann ich mit Begeisterung die Verkehrserziehungshefte vertreten. Die Zusammenarbeit mit vielen interessanten Menschen macht großen Spaß. Schutz und Sicherheit für Kinder gibt auch uns Sicherheit im Straßenverkehr!
Das seriöse und vielfältige Verlagsangebot bietet mir die Möglichkeit individuell auf Kundenwünsche einzugehen. Dabei werde ich stets von einem sehr engagierten Team in der Verwaltung unterstützt.
Meine Arbeitszeit kann ich flexibel und eigenverantwortlich planen. Diese Punkte sind mir bei meiner Arbeit sehr wichtig.
Als Medienberater im Außendienst komme ich mit vielen unterschiedlichen Menschen in Kontakt, das macht mir viel Freude. Ich kann mir meine Arbeitszeit selbstständig einteilen und ich bin überzeugt, dass die Verkehrsmalhefte bei den Kindern einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten. Daher kann ich die Hefte bei meinen Anzeigenkunden aus vollem Herzen vertreten.
Als Unternehmen der Gewerkschaft der Polizei sind wir speziell den Interessen der Polizeibeschäftigten verpflichtet. Wir sind an einer langfristigen Zusammenarbeit mit Ihnen interessiert. Ausführliche Informationen über unsere Medien bietet unsere Website www.vdp-polizei.de.