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AGB Printmedien

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Print) gültig ab 20.03.2020

1. Druckunterlagen

Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich.

Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Liefert der Auftraggeber keine Druckunterlage, wird der Verlag gemäß den Angaben im Auftragstext und weiteren, auch geschützten, Informationsquellen eine Druckvorlage erstellen. Handelt es sich bei dem Auftrag um einen Farbauftrag und hat der Verlag keine Informationen zur Farbgestaltung, wird der Verlag eine Druckvorlage in schwarz/weiß erstellen.

2. Platzierung

Für die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, be stimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig

gemacht und einen entsprechenden Aufschlag akzeptiert hat. Die Höhe des Platzierungs-Aufschlages ergibt sich aus der jeweiligen gültigen Anzeigen-Preisliste.

3. Zurückweisungsrecht

Der Verlag behält sich vor, Anzeigen und Beilagenaufträge – einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der

Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Auch bei rechtsverbindlich bestätigten Aufträgen können Anzeigen und Beilagen zurückgewiesen werden, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen des Verlages gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.

4. Korrekturabzüge

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei Übersendungen des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Sendet der Auftraggeber die Probeabzüge nicht zurück, so gilt die Genehmigung als erteilt.

5. Anfertigen von Druckunterlagen und nachträgliche Änderungen (Autorkorrekturen)

Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

6. Rücksendungen von Druckunterlagen

Filme oder sonstige Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung zu rückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

7. Gewährleistungsansprüche

Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeigen Anspruch auf Zahlungsminderung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Sofern durch die Veröffentlichung die

Werbewirksamkeit beeinträchtigt ist, kann der Auftraggeber anstelle der Minderung vom Verlag die Veröffentlichung einer Ersatzanzeige im

gleichen Format in einer vergleichbaren Publikation verlangen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus

Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf dem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. Reklamationen müssen innerhalb vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

8. Kündigung

Der Anzeigenauftrag kann jederzeit gekündigt werden. Nach § 648 BGB hat der Verlag jedoch einen Anspruch auf Zahlung des Anzeigenpreises abzüglich ersparter Aufwendungen. Diese Aufwendungen betragen nach der Auftragskalkulation des Verlages

40% des Netto-Anzeigenpreises (ohne Umsatzsteuer). Dem Kunden bleibt es vorbehalten, im konkreten Fall eine höhere Ersparnis nachzuweisen. Ohne diesen Nachweis werden 60% des vereinbarten Netto-Anzeigenpreises berechnet.

9. Verzugszinsen

Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen sowie die Einziehungskosten berechnet.

10. Anpassung des Vertrages

Kann ein Druckauftrag nicht oder nicht so, wie vereinbart, aus Gründen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, ausgeführt werden oder verschiebt sich aus diesen Gründen der vorgesehene Drucktermin, so erbringt der Verlag eine gleichwertige Ersatzleistung, indem er die vereinbarte Anzeige entweder in der gleichen Publikation zu einem späteren Zeitpunkt oder in einer anderen Verlagspublikation mit mindestens gleicher Auflage veröffentlicht.

AGB gültig ab dem 20.03.2020

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