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Grenzüberschreitende Kriminalitätsbekämpfung


Neuer Polizeivertrag zwischen Deutschland und der Schweiz

Am 1. Mai 2024 ist laut Bundesinnenministerium der neue Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag in Kraft getreten. Durch den Vertrag wird die Grundlage für eine noch engere und intensivere Zusammenarbeit der Beamtinnen und Beamten der Polizei- und Zollbehörden beider Länder geschaffen. Die neuen Regelungen sehen vor, dass die Vertragsstaaten die Zusammenarbeit zur Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung verstärken und Fahndungsmaßnahmen abstimmen. So dürfen Beamtinnen und Beamte die Grenze übertreten, etwa zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben. Zudem wurden neue Regelungen zum Zeugen- und Opferschutz, zu polizeilichen Maßnahmen in Zügen und Schiffen, zur Beförderung von Personen und zu verkehrsbedingten Grenzübertritten geschaffen. Erstmals treten auch vertragliche Regelungen in Kraft, nach denen Bußgelder für Verkehrszuwiderhandlungen grenzüberschreitend vollstreckt werden können. Der bislang geltende Polizeivertrag aus dem Jahr 1999, der noch aus der Zeit vor dem Schengen-Beitritt der Schweiz stammt, wird mit dem Inkrafttreten des neuen Vertrags außer Kraft gesetzt.

8. Mai 2024

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