Automobilclub ACE weist auf Verhaltensregeln hin
Noch haben einige Bundesländer Sommerferien. Doch sobald die Schule beginnt, fahren auch die Schulbusse wieder. Im vergangenen Jahr sind 25.800 Kinder unter 15 Jahren auf Deutschlands Straßen zu Schaden gekommen. Ein besonderer Unfallhotspot sind Haltestellen, an denen die Schülerinnen und Schüler aus dem Schulbus aussteigen. Hier weist der ACE darauf hin: Steht ein Linien- oder Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Bushaltestelle, um Fahrgäste ein- und aussteigen zu lassen, darf man nur mit Schrittgeschwindigkeit und einem ausreichend großen Seitenabstand am Bus vorbeifahren. Denn es ist immer damit zu rechnen, dass Kinder vom Schulbus verdeckt werden oder aussteigende Kinder abgelenkt sind. Außerdem gilt: Ein fahrender Schul- oder Linienbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht darf niemals überholt werden.