Bagatellstrafen haben jedoch kaum abschreckende Wirkung
Es ist nur wenig bekannt, dass die Straßenverkehrsordnung nicht nur für den motorisierten Verkehr und den Fahrradverkehr Bußgelder vorsieht, sondern auch für das Fehlverhalten von Fußgängern. Wer bei Rot über die Ampel geht, muss zum Beispiel fünf Euro zahlen. Wer die Straße nicht auf dem kürzesten Weg und an der dafür vorgesehenen Stelle überquert, ist ebenfalls mit fünf bis 10 Euro dabei. Auch wer am Rand von Landstraßen rechts statt links läuft, muss mit fünf Euro Strafe rechnen. Zur Verhaltensänderung werden diese Bagatellstrafen wenig beitragen – dies muss durch Präventionsarbeit geleistet werden. Eine Verhaltensänderung geschieht auch durch persönliche Betroffenheit, wenn man etwa aufgrund eigener Unvorsichtigkeit zum Unfallopfer geworden ist.